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4. Genehmigungen

Industrie:
Bei der Errichtung von Anlagen, die besondere Einflüsse auf die Umwelt haben, ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nötig.

Gaststättengewerbe:
Das Gaststättengewerbe unterliegt dem Gaststättengesetz und den je nach Bundesland variierenden Verordnungen. Voraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte, eines Beherbergungsbetriebes, einer Imbissbude, etc. ist eine Gaststättenkonzession.
Diese Konzession ist personen-, betriebsart- und raumbezogen.
Zusätzlich müssen die gesetzlichen Anforderungen an sanitäre Einrichtungen, an die Küche und die Umkleiden erfüllt werden. Die Angestellten benötigen einen Gesundheitspass des Gesundheitsamtes. Der Inhaber muss einen Zuverlässigkeitsnachweis erbringen und an einer lebensmittel- und hygienerechtlichen Unterweisung der IHK teilnehmen.

Einzelhandel:
Man benötigt zur Führung von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, wie z.B. Drogerie, Reformhaus, etc. einen Sachkundennachweis. Diesen erhält man nach Ablegen einer Sachkundenprüfung bei den Kammern.

Verkehrsgewerbe:
Die geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Taxen, Mietwagen und Omnibussen bedarf einer Genehmigung. Das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium erteilt die Konzession.

Reisegewerbe:
Eine Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus; keine feste Betriebsstätte

Handwerk:
Eintragung in die Handwerksrolle bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer. Für Tätigkeiten, die in kurzer Zeit zu erlernen sind, ist die Eintragung nicht nötig. Am besten bei der Handwerkskammer nachfragen. Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass der Inhaber des Betriebes die Meisterprüfung abgelegt hat oder eine Ausnahmebewilligung besitzt.

Freiberufler:
Was die „geregelten“ freien Berufe wie z.B. Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater angeht, ist die Niederlassung mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden. Bei Künstlern, Schriftstellern oder Wissenschaftlern bedarf es keiner besonderen Genehmigung.

Es gibt außerdem besondere Vorschriften für einige weitere Gewerbezweige (Handelsvertreter, Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe, Spielhallen, Fahrschulen, etc.) wie z.B. die Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt.

5. Versicherungen und Altersvorsorge
Besonders wichtig ist es sich bei einer Unternehmensgründung damit auseinander zu setzen, welche Risiken im Unternehmen versichert werden müssen oder sollten. Wir haben für Euch die wichtigsten Versicherungen gegen betriebliche Risiken und wichtige Privatversicherungen für junge Unternehmer/innen zusammengestellt. Das Versicherungsthema ist ein sehr komplexes; es tun sich große Unterschiede bezüglich benötigter Versicherungen in verschiedenen Branchen auf. Deshalb sollte sich jeder Unternehmer genauestens informieren, was genau für sein Unternehmen nötig ist.

Versicherungen gegen betriebliche Risiken:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftplicht - Versicherung
  • Sachversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Transportversicherung
  • Kreditversicherung
  • Rechtschutzversicherung

Privatversicherungen für junge Unternehmer/innen:

  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Private Kapitallebensversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Absicherung mitarbeitender Ehegatten
  • Altersvorsorge

Man kann sich bei den örtlichen Beratungsstellen der Bundes- und Landesversicherungsanstalt informieren und beraten lassen.

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