4. Genehmigungen
Industrie:
Bei der Errichtung von Anlagen, die besondere
Einflüsse auf die Umwelt haben, ist eine Genehmigung
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nötig.
Gaststättengewerbe:
Das Gaststättengewerbe unterliegt
dem Gaststättengesetz und den je nach Bundesland variierenden
Verordnungen. Voraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte,
eines Beherbergungsbetriebes, einer Imbissbude, etc. ist eine
Gaststättenkonzession.
Diese Konzession ist personen-, betriebsart- und raumbezogen.
Zusätzlich müssen die gesetzlichen Anforderungen
an sanitäre Einrichtungen, an die Küche und die
Umkleiden erfüllt werden. Die Angestellten benötigen
einen Gesundheitspass des Gesundheitsamtes. Der Inhaber muss
einen Zuverlässigkeitsnachweis erbringen und an einer
lebensmittel- und hygienerechtlichen Unterweisung der IHK
teilnehmen.
Einzelhandel:
Man benötigt zur Führung von
bestimmten Einzelhandelsgeschäften, wie z.B. Drogerie,
Reformhaus, etc. einen Sachkundennachweis. Diesen erhält
man nach Ablegen einer Sachkundenprüfung bei den Kammern.
Verkehrsgewerbe:
Die geschäftsmäßige Personenbeförderung
mit Taxen, Mietwagen und Omnibussen bedarf einer Genehmigung.
Das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium
erteilt die Konzession.
Reisegewerbe:
Eine Reisegewerbekarte stellt das zuständige
Gewerbeamt aus; keine feste Betriebsstätte
Handwerk:
Eintragung in die Handwerksrolle bei der
örtlich zuständigen Handwerkskammer. Für Tätigkeiten,
die in kurzer Zeit zu erlernen sind, ist die Eintragung nicht
nötig. Am besten bei der Handwerkskammer nachfragen.
Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass der Inhaber
des Betriebes die Meisterprüfung abgelegt hat oder eine
Ausnahmebewilligung besitzt.
Freiberufler:
Was die „geregelten“ freien
Berufe wie z.B. Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater angeht,
ist die Niederlassung mit einer Pflichtmitgliedschaft in der
zuständigen Kammer verbunden. Bei Künstlern, Schriftstellern
oder Wissenschaftlern bedarf es keiner besonderen Genehmigung.
Es gibt außerdem besondere Vorschriften
für einige weitere Gewerbezweige (Handelsvertreter, Bewachungs-
und Versteigerungsgewerbe, Spielhallen, Fahrschulen, etc.)
wie z.B. die Überprüfung der persönlichen und
wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt.
5. Versicherungen und Altersvorsorge
Besonders wichtig ist es sich bei einer
Unternehmensgründung damit auseinander zu setzen, welche
Risiken im Unternehmen versichert werden müssen oder
sollten. Wir haben für Euch die wichtigsten Versicherungen
gegen betriebliche Risiken und wichtige Privatversicherungen
für junge Unternehmer/innen zusammengestellt. Das Versicherungsthema
ist ein sehr komplexes; es tun sich große Unterschiede
bezüglich benötigter Versicherungen in verschiedenen
Branchen auf. Deshalb sollte sich jeder Unternehmer genauestens
informieren, was genau für sein Unternehmen nötig
ist.
Versicherungen gegen betriebliche
Risiken:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftplicht -
Versicherung
- Sachversicherung
- Elektronikversicherung
- Maschinenversicherung
- Transportversicherung
- Kreditversicherung
- Rechtschutzversicherung
Privatversicherungen für junge
Unternehmer/innen:
- Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Risikolebensversicherung
- Private Kapitallebensversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Absicherung mitarbeitender Ehegatten
- Altersvorsorge
Man kann sich bei den örtlichen Beratungsstellen
der Bundes- und Landesversicherungsanstalt informieren und
beraten lassen.
....hier
gehts weiter zu den nächsten Schritten....
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