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Die Berufsunfähigkeitsversicherung – ist sie notwendig?

Zweifelsohne gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den überaus empfehlenswerten Versicherungen, die letztlich jeder abschließen sollte, der berufstätig ist. Dies begründet sich damit, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung den Fall absichert, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nach einer Erkrankung oder einem Unfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Tritt Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit ein, mindert die Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest die finanziellen Verluste, denn ihre Leistung besteht in der Auszahlung einer monatlichen Rente, die in der Höhe und über die Dauer ausbezahlt wird, wie dies im Rahmen des Versicherungsvertrages vereinbart wurde. Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, haben zwar unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente, allerdings dürfte diese kaum ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem haben Reformen dazu geführt, dass die Anzahl derjenigen, die überhaupt Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben, deutlich gesunken ist.

So gehört zu den Grundvoraussetzungen, die einen Anspruch begründen, dass der Versicherungsnehmer länger als fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat und vor 1961 geboren ist. Die volle Erwerbsminderungsrente, die maximal 40 Prozent des letzten Bruttojahreseinkommens beträgt, wird gewährt, wenn der Versicherungsnehmer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Reicht die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers aus, um sechs Stunden täglich zu arbeiten, wird die halbe Erwerbsminderungsrente ausbezahlt, die bei maximal 20 Prozent des letzten Bruttojahreseinkommens liegt. Allerdings kann der Gesetzgeber Verweise aussprechen, was bedeutet, dass er den Versicherungsnehmer auf eine Tätigkeit verweisen kann, die zwar nicht seiner letzten Tätigkeit entspricht oder bei der ein niedrigeres Einkommen erzielt wird, die er aber aufgrund seiner Leistungsfähigkeit und seiner Berufsbildung und -praxis nach wie vor ausüben kann. Ähnliche Einschnitte gelten auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie für diejenigen, die Unterstützung über die berufsständischen Versorgungswerke oder ihren Dienstherren beantragen können. Junge Arbeitnehmer oder Auszubildende, die die Voraussetzungen für die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, sowie diejenigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, beispielsweise Studenten oder Hausfrauen, haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung definiert den Fall von Berufsunfähigkeit anders als der Gesetzgeber und macht auch keinen Unterschied, ob die ausgeübte Tätigkeit gegen ein Entgelt oder ohne Bezahlung erfolgt. Das bedeutet, dass auch beispielsweise diejenigen eine Versicherung abschließen können, die Arbeiten wie die Haushaltsführung oder die Kinderbetreuung verrichten, für die sie selbst zwar keine finanzielle Entlohung erhalten, die aber ohne finanziellen Aufwand nicht zu ersetzen wären. Dabei spricht die Berufsunfähigkeitversicherung dann von einer vollen Berufsunfähigkeit, wenn die Arbeitskraft des Versicherungsnehmers auf sechs Stunden pro Tag reduziert ist und von einer teilweisen Berufsunfähigkeit, wenn die Arbeitsleistung nur noch die Hälfte beträgt. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer derart beeinträchtigt ist, dass er keiner Berufstätigkeit mehr nachgehen kann. Zu den Voraussetzungen gehört allerdings, dass ein ärztliches Gutachten belegt, dass sich dieser Zustand für mehr als sechs Monate oder dauerhaft nicht ändern wird. Neben einem Versicherungsvergleich sollte vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung immer auch ein Finanztest durchgeführt werden, der aufzeigt, in welcher Höhe sich die Berufsunfähigkeitsrente bewegen sollte, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Als Richtwert gilt in diesem Zusammenhang, dass die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente etwa so hoch liegen sollte, wie das Einkommen im Alter von 45 Jahren.


 

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