Die Ich-AG
Im Jahre 2004 haben sich 171.000 Menschen mit
einer Ich-AG selbständig gemacht.
Da die Ich-AG für die Existenzgründung
von Studenten jedoch im Normalfall nicht in Frage kommt, haben
wir hier die grundlegendsten Informationen zusammengefasst.
Am Ende des Textes findet ihr zusätzliche Links zu Seiten,
die Euch detaillierte Informationen zu diesem Thema bieten.
Was ist eine Ich-AG?
Mit dem Begriff "Ich-AG" bezeichnet
man eine selbstständige Tätigkeit nach einer Zeit
der Arbeitslosigkeit. In den ersten drei Jahren wird diese
selbständige Tätigkeit durch die Unterstützung
aus der Arbeitslosenversicherung begleitet. Es handelt sich
jedoch nicht um eine neue Rechts- oder Unternehmensform. Dieser
Begriff soll zum Ausdruck bringen, dass Arbeitslose ihre eigenen
Fähigkeiten und Fertigkeiten auch als Selbstständige
umsetzen können und nicht nur als Arbeitnehmer. Die „Familien-AG“
ist eine Sonderform der "Ich-AG"; dabei arbeiten
Familienangehörige in der "Ich-AG" mit.
Förderung der Gründung einer Ich-AG
Das Arbeitsamt zahlt den Gründern / Gründerinnen
einen Existenzgründerzuschuss. Hierbei handelt es sich
um einen monatlichen pauschalen Betrag, der der sozialen Sicherung
des Gründers dient. Dieser Zuschuss wird längstens
für drei Jahre gezahlt, ist steuerfrei und unterliegt
nicht dem Progressionsvorbehalt.
Der Zuschuss beläuft sich auf
· 600 € / Monat im ersten Jahr
· 360 € / Monat im zweiten Jahr
· 240 € / Monat im dritten Jahr.
Die Bewilligung für den Zuschuss erfolgt immer für
ein Jahr und wird verlängert, wenn der Nachweis der Förderungsvoraussetzungen
vorliegt. Momentan ist die neue Förderung bis Ende 2005
befristet. Existenzgründer, die den Zuschuss erhalten
sind währenddessen in der gesetzlichen Rentenversicherung
versicherungspflichtig und können auch an der gesetzlichen
Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung teilnehmen. Für
die Sozialversicherung sind reduzierte Beiträge vorgesehen,
die vom Existenzgründer selbst gezahlt werden müssen.
Bei Anspruch auch Arbeitslosenunterstützung kann diese
bei Misserfolg der selbständigen Tätigkeit vor Ablauf
der dreijährigen Frist wieder geltend gemacht werden.
Das Überbrückungsgeld
Alternativ kommt auch eine Förderung durch
Gewährung des Überbrückungsgeldes in Betracht.
Dieses wird nur für sechs Monate gezahlt; es gibt keine
Einkommensgrenzen und es dürfen fremde Mitarbeiter beschäftigt
werden. Das Überbrückungsgeld ist deutlich höher
als das Arbeitslosengeld. Die Höhe richtet sich nach
dem zuletzt bewilligten Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw.
-hilfe. Der Betrag, den das Arbeitsamt ansonsten direkt für
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgegeben hätte,
wird zusätzlich ausbezahlt. Der Selbständige muss
sich um diese Dinge in Zukunft selbst kümmern. Das Überbrückungsgeld
muss nicht zurückgezahlt werden. Es unterliegt nicht
der Einkommensteuer und die Ausbezahlung erfolgt ohne Abzüge.
Unter folgendem Link findet ihr genaue Erklärungen
und Auskünfte.
Wie wird das Überbrückungsgelde berechnet?
Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?
Was passiert bei Misserfolg?
etc.
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/vorteile.shtml
weitere Links zur Ich-AG:
Voraussetzungen für Existenzgründungszuschuss,
Checkliste für kleine Existenzgründer
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/ich-ag.htm
Definition, Sozialversicherungspflicht, Besteuerung,
gesetzliche Gründlagen, etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ich-AG
Informationen und Tipps rund um die Ich-AG,
Aktuelles, Rechtsgrundlagen, etc.
http://ichag.vnr.de/
|