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   Die Ich-AG
 

 

Die Ich-AG

Im Jahre 2004 haben sich 171.000 Menschen mit einer Ich-AG selbständig gemacht.

Da die Ich-AG für die Existenzgründung von Studenten jedoch im Normalfall nicht in Frage kommt, haben wir hier die grundlegendsten Informationen zusammengefasst. Am Ende des Textes findet ihr zusätzliche Links zu Seiten, die Euch detaillierte Informationen zu diesem Thema bieten.


Was ist eine Ich-AG?

Mit dem Begriff "Ich-AG" bezeichnet man eine selbstständige Tätigkeit nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit. In den ersten drei Jahren wird diese selbständige Tätigkeit durch die Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung begleitet. Es handelt sich jedoch nicht um eine neue Rechts- oder Unternehmensform. Dieser Begriff soll zum Ausdruck bringen, dass Arbeitslose ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten auch als Selbstständige umsetzen können und nicht nur als Arbeitnehmer. Die „Familien-AG“ ist eine Sonderform der "Ich-AG"; dabei arbeiten Familienangehörige in der "Ich-AG" mit.
Förderung der Gründung einer Ich-AG
Das Arbeitsamt zahlt den Gründern / Gründerinnen einen Existenzgründerzuschuss. Hierbei handelt es sich um einen monatlichen pauschalen Betrag, der der sozialen Sicherung des Gründers dient. Dieser Zuschuss wird längstens für drei Jahre gezahlt, ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Der Zuschuss beläuft sich auf
· 600 € / Monat im ersten Jahr
· 360 € / Monat im zweiten Jahr
· 240 € / Monat im dritten Jahr.
Die Bewilligung für den Zuschuss erfolgt immer für ein Jahr und wird verlängert, wenn der Nachweis der Förderungsvoraussetzungen vorliegt. Momentan ist die neue Förderung bis Ende 2005 befristet. Existenzgründer, die den Zuschuss erhalten sind währenddessen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig und können auch an der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung teilnehmen. Für die Sozialversicherung sind reduzierte Beiträge vorgesehen, die vom Existenzgründer selbst gezahlt werden müssen. Bei Anspruch auch Arbeitslosenunterstützung kann diese bei Misserfolg der selbständigen Tätigkeit vor Ablauf der dreijährigen Frist wieder geltend gemacht werden.

Das Überbrückungsgeld

Alternativ kommt auch eine Förderung durch Gewährung des Überbrückungsgeldes in Betracht. Dieses wird nur für sechs Monate gezahlt; es gibt keine Einkommensgrenzen und es dürfen fremde Mitarbeiter beschäftigt werden. Das Überbrückungsgeld ist deutlich höher als das Arbeitslosengeld. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bewilligten Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe. Der Betrag, den das Arbeitsamt ansonsten direkt für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgegeben hätte, wird zusätzlich ausbezahlt. Der Selbständige muss sich um diese Dinge in Zukunft selbst kümmern. Das Überbrückungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden. Es unterliegt nicht der Einkommensteuer und die Ausbezahlung erfolgt ohne Abzüge.

Unter folgendem Link findet ihr genaue Erklärungen und Auskünfte.

Wie wird das Überbrückungsgelde berechnet?
Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?
Was passiert bei Misserfolg?
etc.

http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/vorteile.shtml


weitere Links zur Ich-AG:

Voraussetzungen für Existenzgründungszuschuss, Checkliste für kleine Existenzgründer
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/ich-ag.htm

Definition, Sozialversicherungspflicht, Besteuerung, gesetzliche Gründlagen, etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ich-AG

Informationen und Tipps rund um die Ich-AG, Aktuelles, Rechtsgrundlagen, etc.
http://ichag.vnr.de/


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