Die Anforderungen an die Forderung und
den Factoringnehmer:
Zunächst handelt es sich um ein Instrument,
dass nur bzgl. b2b-Forderungen angewendet werden kann. Die
Forderungen, die verkauft bzw. abgetreten werden, müssen
Forderungen eines Unternehmens gegenüber einem Unternehmen
sein. Private Forderungen sind nicht factoringgeeignet.
Darüberhinaus muss man sich in die Lage
eines Factors versetzen. Er kennt sich in der Regel in der
Branche in der sein Partner arbeitet nicht aus. Das führt
dazu, dass nur Forderungen aus Geschäften über Produkte
für das Factoring verwandt werden, die für den Factor
überschaubar sind. D.h. sogenannte Katalogprodukte. Forderungen
aus der Produktion von Einzelstücken werden in den allermeisten
Fällen nicht vom Factor übernommen. (Maschinenbau)
Forderungen aus Baugeschäften sind sehr
problematisch und sind im Allgemeinen nicht factoringfähig.
Die allermeisten Institute, die Factoring anbieten
setzen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen
bei ihrem Factoringpartner einen Umsatz von ca. 1.5 Millionen
€ voraus. Aber manchmal geht’s auch drunter. Die
einzelne Forderung soll im Allgemeinen auch einen bestimmten
Betrag erreichen. Das hängt allerdings von den einzelnen
Instituten ab. Meist ca. 250 €.
Da es sich bei den Forderungen, die der Factor
übernimmt ja um alle bestehenden und künftigen Forderungen
des Factoringnehmers oder jedenfalls eines Teils davon handelt,
sollte der Kundenstamm des abtretenden Unternehmens bestimmte
Eigenschaften aufweisen. Ideal sind natürlich Stammkunden.
Je verlässlicher die Einkünfte aus den übernommenen
Forderungen, desto billiger wird das Ganze auch für den
Factoringnehmer.
Zahlungsziel der abgetretenen Forderungen
Das Zahlungsziel der übernommenen Forderungen darf bei
deutschen Forderungen 90 Tage nicht überschreiten, bei
ausländischen 180 Tage. Insbesondere ist das interessant,
wenn der Unternehmer das Skonto ausnutzt. Dieses liegt normalerweise
bei 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
Auswirkungen auf die Bilanz
Da die Forderung ja weg und das Geld da ist erhöht sich
die Eigenkapitalquote.
Ein evtl. Abbau von Schulden (Dauer-) verringert die Gewerbesteuer.
Nach Außen
Für die Kunden ändert sich im Prinzip nichts. Im
Rahmen des sog. stillen Factoring ändert sich nicht einmal
etwas an der Kontoverbindung.
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