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 Factoring
 

 

Die Anforderungen an die Forderung und den Factoringnehmer:

 

Zunächst handelt es sich um ein Instrument, dass nur bzgl. b2b-Forderungen angewendet werden kann. Die Forderungen, die verkauft bzw. abgetreten werden, müssen Forderungen eines Unternehmens gegenüber einem Unternehmen sein. Private Forderungen sind nicht factoringgeeignet.

Darüberhinaus muss man sich in die Lage eines Factors versetzen. Er kennt sich in der Regel in der Branche in der sein Partner arbeitet nicht aus. Das führt dazu, dass nur Forderungen aus Geschäften über Produkte für das Factoring verwandt werden, die für den Factor überschaubar sind. D.h. sogenannte Katalogprodukte. Forderungen aus der Produktion von Einzelstücken werden in den allermeisten Fällen nicht vom Factor übernommen. (Maschinenbau)

Forderungen aus Baugeschäften sind sehr problematisch und sind im Allgemeinen nicht factoringfähig.

Die allermeisten Institute, die Factoring anbieten setzen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bei ihrem Factoringpartner einen Umsatz von ca. 1.5 Millionen € voraus. Aber manchmal geht’s auch drunter. Die einzelne Forderung soll im Allgemeinen auch einen bestimmten Betrag erreichen. Das hängt allerdings von den einzelnen Instituten ab. Meist ca. 250 €.

Da es sich bei den Forderungen, die der Factor übernimmt ja um alle bestehenden und künftigen Forderungen des Factoringnehmers oder jedenfalls eines Teils davon handelt, sollte der Kundenstamm des abtretenden Unternehmens bestimmte Eigenschaften aufweisen. Ideal sind natürlich Stammkunden. Je verlässlicher die Einkünfte aus den übernommenen Forderungen, desto billiger wird das Ganze auch für den Factoringnehmer.

Zahlungsziel der abgetretenen Forderungen
Das Zahlungsziel der übernommenen Forderungen darf bei deutschen Forderungen 90 Tage nicht überschreiten, bei ausländischen 180 Tage. Insbesondere ist das interessant, wenn der Unternehmer das Skonto ausnutzt. Dieses liegt normalerweise bei 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.

Auswirkungen auf die Bilanz
Da die Forderung ja weg und das Geld da ist erhöht sich die Eigenkapitalquote.
Ein evtl. Abbau von Schulden (Dauer-) verringert die Gewerbesteuer.

Nach Außen
Für die Kunden ändert sich im Prinzip nichts. Im Rahmen des sog. stillen Factoring ändert sich nicht einmal etwas an der Kontoverbindung.


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