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Altersvorsorge: Die finanzielle Alterssicherung für Existenzgründer
Das Thema Altersvorsorge spielt nicht nur für Arbeitnehmer eine
wichtige Rolle – auch Unternehmer, Selbständige und Freiberufler
müssen sich in Bezug auf die finanzielle Sicherheit im „Ruhestand“
Gedanken machen. Leider blenden viele Existenzgründer dieses Thema aus
und verschieben das Sparen für den Ruhestand auf spätere Jahre. Dabei
sind sich Experten einig, dass auch dieser Personenkreis möglichst
früh an die Altersvorsorge denken sollte.
Welche Möglichkeiten haben Existenzgründer aber im Einzelnen, um sich
ein finanzielles Polster aufzubauen und welche Besonderheiten müssen
Existenzgründer im Auge behalten, um am Ende keine böse Überraschung
zu erleben?
Situation der Altersvorsorge für Existenzgründer
Viele Existenzgründer vertreten die Meinung, nur privat für die
Alterssicherung sorgen zu müssen. Betrachtet man die Situation
genauer, erweist sich diese Haltung mitunter als Fehler. Per Gesetz
sind einige der selbständig Tätigen zur Absicherung über die
gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Dazu gehören unter
anderem Künstler & Publizisten (siehe Künstlersozialkasse), Handwerker
oder Hebammen.
Darüber hinaus räumt der Gesetzgeber anderen Existenzgründern die
Möglichkeit ein, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen
Rentenversicherung zu werden – für einen monatlichen Beitrag von
mindestens 79,60 Euro (der Höchstbeitrag für die gesetzliche
Rentenversicherung liegt monatlich bei 1.094,50 Euro).
Wie sehen die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für
Existenzgründer und Unternehmer aus? Hier kommen im Wesentlichen drei
Varianten in Frage: die Rürup Rente, private Renten- und
Lebensversicherungen sowie andere Kapital- und Sachwertanlagen
(Aktien, Wertpapiere, Immobilien usw.).
Tipp: Kapitallebensversicherungen, die sich zum Auszahlungszeitpunkt
in eine Rente umwandeln lassen, genießen teilweise erhebliche
steuerliche Vorteile – aufgrund niedrigerer Steuersätze auf deren
Erträge.
Die Rürup-Rente als Alterssicherung für Existenzgründer
Die Rürup-Rente existiert seit 2005 und orientiert sich in ihrem Wesen
an der gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Zweck ist vor allem die
Basisabsicherung
für Personenkreise außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Was
die Rürup-Rente für Selbständige besonders lukrativ macht, sind die
steuerliche Behandlung (Sonderausgabenabzug von bis 20.000 Euro p. a.)
und die Tatsache, dass Kapital in der Rürup-Rente weder für die
Berechnung von ALG II relevant ist noch zum pfändbaren Vermögen
gehört.
Allerdings hat die Rürup-Rente auch einige Nachteile. So ist in einer
Übergangszeit bis 2025 nur ein Bruchteil des Sonderausgabenabzugs
tatsächlich abzugsfähig (2012 können 74 % der Beiträge, also maximal
14.800 Euro, geltend gemacht werden). Ein weiterer Kritikpunkt:
Kapital aus der Rürup-Rente ist weder vererbbar noch lässt es sich in
eine Hinterbliebenenrente umwandeln – die Ansprüche aus der
Altersvorsorge verfallen beim Tod des Begünstigten.
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