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Altersvorsorge: Die finanzielle Alterssicherung für Existenzgründer

 

Das Thema Altersvorsorge spielt nicht nur für Arbeitnehmer eine wichtige Rolle – auch Unternehmer, Selbständige und Freiberufler müssen sich in Bezug auf die finanzielle Sicherheit im „Ruhestand“ Gedanken machen. Leider blenden viele Existenzgründer dieses Thema aus und verschieben das Sparen für den Ruhestand auf spätere Jahre. Dabei sind sich Experten einig, dass auch dieser Personenkreis möglichst früh an die Altersvorsorge denken sollte.

Welche Möglichkeiten haben Existenzgründer aber im Einzelnen, um sich ein finanzielles Polster aufzubauen und welche Besonderheiten müssen Existenzgründer im Auge behalten, um am Ende keine böse Überraschung zu erleben?

Situation der Altersvorsorge für Existenzgründer

Viele Existenzgründer vertreten die Meinung, nur privat für die Alterssicherung sorgen zu müssen. Betrachtet man die Situation genauer, erweist sich diese Haltung mitunter als Fehler. Per Gesetz sind einige der selbständig Tätigen zur Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Künstler & Publizisten (siehe Künstlersozialkasse), Handwerker oder Hebammen. Darüber hinaus räumt der Gesetzgeber anderen Existenzgründern die Möglichkeit ein, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden – für einen monatlichen Beitrag von mindestens 79,60 Euro (der Höchstbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung liegt monatlich bei 1.094,50 Euro). Wie sehen die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Existenzgründer und Unternehmer aus? Hier kommen im Wesentlichen drei Varianten in Frage: die Rürup Rente, private Renten- und Lebensversicherungen sowie andere Kapital- und Sachwertanlagen (Aktien, Wertpapiere, Immobilien usw.). Tipp: Kapitallebensversicherungen, die sich zum Auszahlungszeitpunkt in eine Rente umwandeln lassen, genießen teilweise erhebliche steuerliche Vorteile – aufgrund niedrigerer Steuersätze auf deren Erträge. Die Rürup-Rente als Alterssicherung für Existenzgründer Die Rürup-Rente existiert seit 2005 und orientiert sich in ihrem Wesen an der gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Zweck ist vor allem die Basisabsicherung für Personenkreise außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Was die Rürup-Rente für Selbständige besonders lukrativ macht, sind die steuerliche Behandlung (Sonderausgabenabzug von bis 20.000 Euro p. a.) und die Tatsache, dass Kapital in der Rürup-Rente weder für die Berechnung von ALG II relevant ist noch zum pfändbaren Vermögen gehört.

Allerdings hat die Rürup-Rente auch einige Nachteile. So ist in einer Übergangszeit bis 2025 nur ein Bruchteil des Sonderausgabenabzugs tatsächlich abzugsfähig (2012 können 74 % der Beiträge, also maximal 14.800 Euro, geltend gemacht werden). Ein weiterer Kritikpunkt: Kapital aus der Rürup-Rente ist weder vererbbar noch lässt es sich in eine Hinterbliebenenrente umwandeln – die Ansprüche aus der Altersvorsorge verfallen beim Tod des Begünstigten.

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